Laut der Deutschen Bundesbank handelt es sich bei Zahlungsinstrumenten um eine Bezeichnung für Mittel, die zur Bezahlung eingesetzt werden. Der Begriff umfasst dabei Bargeld, alle bargeldlosen (= unbaren) Bezahlverfahren (z. B. Kartenzahlung) sowie die Internet- und mobilen Bezahlverfahren. Der Begriff Zahlungsinstrument wird häufig mit „Zahlungsmittel“ synonym verwendet.